Leasing: Für langfristige Nutzung
Leasing-Verträge werden zwischen einem Leasing-Geber und einem Leasing-Nehmer geschlossen. Der Leasing-Geber gewährt dem Leasing-Nehmer für einen festgelegten Zeitraum die Nutzungsrechte an einem Leasing-Gegenstand – in unserem Fall ist das ein Gabelstapler. Der Leasing-Nehmer entrichtet für die Nutzung monatliche Raten. Für die Vorgehensweise bei Vertragsende gibt es mehrere Möglichkeiten: die Rückgabe, den Erwerb, eine Verlängerung des bestehenden Vertrages oder einen Anschlussvertrag mit einem neuen Gerät.
Leasing-Modelle
Bisher gibt es keine gesetzliche Definition von Leasing, es bestehen jedoch verschiedene Leasing-Modelle bei der Vertragsgestaltung. Eine grundlegende Unterscheidung besteht zwischen Finanzierungsleasing (engl.: Finance-Leasing) und operativem Leasing (engl.: Operating-Leasing oder Operate Leasing).
Finanzierungsleasing
- klassisches Modell
- für mittellange bis lange Laufzeiten
- Leasing-Nehmer trägt das komplette Objektrisiko (Wartung, Reparatur), ist für Instandhaltung verantwortlich und haftet für Verlust oder Beschädigung
Operatives Leasing
- für kurze Vertragslaufzeiten
- ähnlich einer Miete, nur unter Leasing-Bedingungen bezüglich Objektrisiko
- Modell rechnet sich für Leasing-Geber nur, wenn das Leasing-Objekt mehrfach verleast oder im Anschluss verkauft wird, da durch die kurze Laufzeit die Anschaffungskosten nicht durch die Leasing-Raten getilgt werden können
In den meisten Fällen handelt es sich um ein Finanzierungsleasing. Dieses kann folgendermaßen ausgestaltet sein:
Vollamortisation
- Anschaffungskosten werden während der Vertragslaufzeit vollständig über die Leasingraten getilgt, d. h. die Kosten (Anschaffung, Nebenkosten, Finanzierungs- und Gewinnanteile) des Leasing-Gebers sind vollständig gedeckt
- das Leasing-Objekt geht in den Besitz des Leasing-Nehmers über
Vorteil ggü. Teilamortisation:
- kein Restwert-Risiko
Nachteil ggü. Teilamortisation
- Raten sind höher
Teilamortisation
- Anschaffungskosten werden während der Vertragslaufzeit nur teilweise getilgt
- es bleibt ein Restwert
- je nach Vertrag bestehen nun verschiedene Handlungsmöglichkeiten für den Leasing-Nehmer:
- das Leasing-Objekt zum Restwert kaufen
- einen Nachfolgevertrag abschließen, basierend auf dem Restbetrag
- den Leasing-Gegenstand zurückgeben
Bestimmung des Restwertes
Der Restwert wird im Vertrag festgehalten, trotzdem können z. B. technische Entwicklungen oder unkalkulierbare Abnutzungserscheinungen diese Summe unterwandern. Sodass der Restwert von dem vereinbarten Betrag zum Nachteil für den Leasing-Nehmer abweicht. Auch das Gegenteil kann der Fall sein: Der geschätzte Wert kann höher ausfallen. Inwieweit profitiert hier der Leasing-Nehmer? Halten Sie die Modalitäten so genau wie möglich in dem Vertrag fest.
Raten und Laufzeit
Abgesehen von diesen Grundsatz-Regelungen, besteht Vertragsfreiheit: Laufzeit, Raten, der Umfang der gegenseitigen Verpflichtungen sind verhandelbar. Für die Laufzeit gilt ein Spielraum von 38 bis 86 Monaten bzw. 40 bis 90 % der AfA-Dauer, die für Gabelstapler bei 8 Jahren liegt. Geleast werden können sowohl Neu- als auch Gebrauchtstapler. Die Rate hängt von folgenden Faktoren ab:
- Nutzungsdauer
- die erwartete Kilometer-Laufleistung
- die angenommene Marktwertentwicklung
- getroffene Vereinbarung nach Ende der Vertragslaufzeit
Ein besonders interessanter Punkt: Die Leasing-Raten können Sie als Betriebsausgaben in der Steuererklärung geltend machen.
Leasing oder Miete?
Leasing ist vor allem für die mittel- und langfristige Nutzung empfehlenswert. Wissen Sie bereits im Voraus, dass Sie das Flurförderzeug nur für einen kurzen und absehbaren Zeitraum nutzen, informieren Sie sich über Miet-Angebote.
Vor- und Nachteile von Leasing
Gegenüber dem Direktkauf hat Leasing den Vorteil, dass Sie nicht unnötig viel Kapital auf einen Schlag binden: Finanzielle Mittel, die Sie woanders gewinnbringend investieren können. Gegenüber einer Miete, die für kurzfristige Einsätze sinnvoll sein kann, fehlt bei Leasing-Vereinbarungen der Reparatur- und Instandhaltungs-Full-Service. Weitere Vor- und auch Nachteile, die Sie gegeneinander abwägen können, lesen Sie im Folgenden:
Vorteile
- Planungssicherheit mit festen monatlichen Raten über einen vereinbarten Zeitraum
- Bilanzneutralität (nach HGB), da Bilanzierung beim Leasing-Geber
- immer auf dem Stand der Technik
- Steuererleichterung durch Direktabzug der Leasing-Raten
- individuelle Vertragsgestaltung möglich
- flexible Anschlussmöglichkeiten (Mietkauf, Anschlussvertrag etc.)
Nachteile
- längere Vertragslaufzeit als bei der Miete
- Kosten, die bei der Miete vom Vermieter übernommen werden, müssen als Leasing-Nehmer selbst getragen werden:
- Objektrisiko (Reparatur, Wartung)
- Instandhaltung
- Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ggü. Hersteller, Händler, Versicherung
Leasing-Checkliste
Achten Sie bei Vertragsabschluss für einen geleasten Gabelstapler auf folgende Punkte und Sie sind auf der sicheren Seite:
1. Gabelstapler genau beschreibenHalten Sie den Einsatzbereich und technische Merkmale im Vertrag fest. |
2. Leasing-Dauer muss zu Ihren Anforderung passenKalkulieren Sie, wie lange der Stapler bei Ihnen benötigt wird. Informieren Sie sich über die Marktsituation und den Entwicklungsstand. Klären Sie die Nutzungsmöglichkeiten über den Leasingzeitraum hinaus und halten Sie diese im Vertrag fest. |
3. Höhe der Leasing-RateDie Leasing-Rate sollte Ihre monatlichen Belastungen nicht überschreiten. Denken Sie daran, dass ein Leasing-Vertrag nicht kündbar ist und Sie die Raten über mehrere Jahre tilgen müssen. |
4. Kosten für die InstandhaltungHandeln Sie einen Full-Service-Vertrag aus: D. h. die Wartungs- und Instandhaltungskosten sollten in den Raten berücksichtigt sein. So sind Sie im Ernstfall abgesichert. |
5. Laufzeit kalkulierenErrechnen Sie so genau wie möglich die Betriebszeit des Leasing-Staplers. Damit Sie nicht zu viel zahlen, denn die Betriebsstunden beeinflussen die Höhe der Raten. |
6. VersicherungAuch die Versicherung sollte über die Raten beglichen werden. Diese Beträge und die Höhe des Selbstbehaltes sind individuell verhandelbar. |
7. Wer nutzt den Stapler?Halten Sie das Nutzungsrecht im Vertrag fest: Beschränkt es sich auf eine oder mehrere Personen? Sollen Externe eine Nutzungsberechtigung haben? |
8. Einweisung durch den HändlerDer Leasing-Geber muss Ihnen vor der ersten Nutzung eine Einweisung am Stapler geben. Ob diese Einweisung kostenpflichtig ist, wäre zu klären. |
9. Bestimmung des RestwertesHaben Sie eine Teilamortisation vereinbart, fixieren Sie die Restbeträge. Außerdem regeln Sie den Fall, sollte bei einer Veräußerung des Staplers durch den Leasing-Geber nach Ende der Vertragslaufzeit ein Mehr- oder Mindererlös entstehen als der vereinbarte Restbetrag. |
10. Kündigung oder ÄnderungenHalten Sie die Umstände fest, unter denen eine vorzeitige Kündigung des Vertrages möglich ist und welche Kosten in diesem Fall auf Sie zukommen. Wie flexibel ist der Vertrag bei Änderungen, z. B. einem notwendigen Gerätetausch? |
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