Infos zur Buchhaltung

Entgeltabrechnung

In Deutschland ist jeder Arbeitgeber laut § 108 der Gewerbeordnung dazu verpflichtet, eine Entgeltabrechnung durchzuführen. Diese Abrechnung enthält Informationen über die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts der Arbeitnehmer des Betriebes. Er muss in nachvollziehbarer Textform oder in elektronischer Form mit Textausdruck erfolgen.