Infos zur Buchhaltung

Entgeltabrechnung

In Deutschland ist jeder Arbeitgeber laut § 108 der Gewerbeordnung dazu verpflichtet, eine Entgeltabrechnung durchzuführen. Diese Abrechnung enthält Informationen über die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts der Arbeitnehmer des Betriebes. Er muss in nachvollziehbarer Textform oder in elektronischer Form mit Textausdruck erfolgen. 

Es ist wichtig, dass die Abrechnung des Arbeitsentgeltes sorgfältig durchgeführt wird, damit keine falschen Berechnungen entstehen, die Nachzahlungen zur Folge haben können. Daher engagieren kleine und mittlere Unternehmen für die Entgelt- oder auch Lohnabrechnung ihrer Angestellten häufig Steuerberater oder Buchhaltungsbüros, die diese an ihrer Stelle ausführen. Bei größeren Unternehmen gibt es eigene Abteilungen, wie die Lohnbuchhaltung, die diese Aufgabe übernehmen.

Zusammensetzung der Entgeltabrechnung

In der Entgeltabrechnung muss mindestens die Angabe der Lohnsteuerklasse und die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten sein. Die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts besteht aus den Komponenten:

  • Art und Höhe der Zuschläge und sonstige Vergütungen
  • Art und Höhe der Abzüge
  • Abschlagszahlungen und Vorschüsse

Dabei gliedert sich die sorgfältig gemachte Entgeltabrechnung in vier Arbeitsschritte:

  1. Zunächst erfolgt die Bruttorechnung. Diese stellt die Berechnung des laufenden Arbeitsentgeltes dar, in der definiert werden muss, welche Entlohnungsform vorliegt, wie viel Arbeitszeit geleistet worden ist, wie diese gegliedert war und wie viele Fehlstunden vorliegen. Sind anderweitige Bezüge erfolgt, beispielsweise Sachbezüge, werden diese ebenfalls in der Bruttorechnung vermerkt.
  2. Aus der abzurechnenden Lohnart erschließen sich bestimmte Abzüge, die im zweiten Schritt der Entgeltabrechnung aufgeführt werden müssen: der Nettorechnung. In dieser wird das steuer- und sozialversicherungspflichtige Bruttoentgelt ermittelt.
  3. Die Berechnung des Steuerabzugs setzt sich dabei aus den Abzügen aus der Lohnsteuer, der Solidaritätssteuer und der Kirchensteuer zusammen. Die Berechnung des Sozialversicherungsabzugs ergibt sich aus den Abzügen durch die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung.
  4. Aus der Bruttorechnung und der Nettorechnung erfolgen wiederum zwei unterschiedliche Abrechungsformen: Die Zahlungsrechnung und die Auswertungsrechnung. Die Zahlungsrechnung wird für die Mitarbeiterabrechnung, die Steuerabrechnung und die Sozialversicherungsabrechnung verwendet. Die Auswertungsrechnung wird für die Buchhaltung, für die Kostenrechnung und das Controlling eines Unternehmens gebraucht.
Fachfirmen für Lohnabrechnungen in Ihrer Region.
Wir finden passende Fachfimen für Sie.