Beteiligt an der Einrichtung sind die Parteien des Tarifvertrags der Bauwirtschaft. Die beiden Sozialkassen sind in der Bauwirtschaft von besonders großer Wichtigkeit, da die Arbeitnehmer in dieser Branche durch Insolvenzen der Baufirmen, Arbeitgeberwechsel, Schlechtwetterperioden und andere Unregelmäßigkeiten wenig Sicherheit garantiert bekommen. Die ULAK ist Spezialist im Bereich der Baulohnabrechnung.
Urlaubskasse der Bauwirtschaft
Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft erhalten ihren sogenannten Baulohn in der Regel nur an Tagen, an denen sie tatsächlich arbeiten. Da sie häufig den Arbeitgeber wechseln müssen, ist die Gewährleistung von Urlaubsgeld häufig schwierig. Aus diesem Grund wurde bereits im Jahr 1949 eine Urlaubs- und Lohnausgleichskasse für die Bauwirtschaft gegründet, welche heute unter dem Dach der SOKA-Bau fungiert. Die ULAK verwaltet hierfür eine Kasse, in die Bauunternehmer für ihre Angestellten monatlich ein Urlaubsgeld einzahlen, so dass dieses für die Arbeitnehmer gesichert ist. Die ULAK ist somit für die Erstattung von Urlaubsvergütungen an Betriebe und die Entschädigungszahlung an deren Arbeitnehmer zuständig.
Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft
Die anderen Zuständigkeitsbereiche der ULAK sind der Lohnausgleich, die Berufsbildung und der Entsendebetrieb. Ziel des Lohnausgleichverfahrens ist es die Entlassung von Arbeitnehmern zu verhindern und die Unternehmen durch die Auszahlung eines Teil des Lohnes dieser zu belohnen. Diese Auszahlung findet jedoch nur statt, wenn die Arbeitnehmer nicht am Ende des Jahres gekündigt werden. Auch wenn Bauunternehmen Arbeiter ausbilden, werden ihnen Kosten von der ULAK erstattet. Ein weiterer Tätigkeitsbereich der ULAK ist die Gewährleistung der Chancengleichheit von deutschen und ausländischen Betrieben. Hierfür wird auch für ausländische Arbeiter auf deutschen Baustellen in die Urlaubskasse der ULAK eingezahlt.