Nach dem Kauf der Anlage sollte der Service des Telefonanlagen-Anbieters noch nicht zu Ende sein. Wurde die Anlage von einem Fachmann installiert, verkabelt und durch den Kunden in Betrieb genommen, sollte sie problemlos laufen. Die meisten Händler führen einen Testlauf durch und klären letzte Fragen mit dem Netzbetreiber. Guten Service zeichnet außerdem aus, dass eine Einweisung zur Bedienung der Telefonanlagen erfolgt.
Danach ist es üblich, einen Ansprechpartner oder zumindest einen Kontakt für die After-Sales-Betreuung zu bekommen. Hier können Störungen gemeldet und notwendige Änderungen in der Anlagenstruktur adressiert werden, zum Beispiel nach der Zusammenlegung von Abteilungen. Ganz wichtig sind auch Updates für die Software der Anlage. Diese sollten kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Damit die Telefonanlage immer auf dem neuesten Stand ist und Fehlfunktionen erst gar nicht auftreten.
Welchen Wartungsservice der Händler oder Hersteller anbietet, ist sehr unterschiedlich. Viele bieten kostenpflichtige Service-Pakete in unterschiedlichem Umfang an. Insbesondere die Entstörzeit, d. h. in welcher Zeit die Wiederinbetriebnahme einer gestörten Anlage garantiert werden kann, wird unterschiedlich definiert und berechnet. Das standardmäßige Wartungsangebot umfasst folgende Leistungen:
Wie funktioniert eine Fernwartung?
Über ein Fernwartungstool, wie z. B. Netviewer, können Bildschirminhalte oder Dokumente live auf einen anderen PC übertragen werden – so muss bei kleineren Problemen kein Techniker vorbeikommen. Für die Benutzung der Software ist lediglich eine stabile Internetverbindung notwendig. Die Fernwartung wird in der Regel jedoch nur während der Geschäftszeiten angeboten.
Die Wartung erhalten Sie in der Regel von Ihrem Händler. Es gibt jedoch auch auf die Wartung von Telefonanlagen spezialisierte IT-Unternehmen oder Fernmeldetechniker, die Sie beauftragen können, wenn Sie Ihre Anlage zum Beispiel gebraucht oder online gekauft haben. Da in diesen Fällen oftmals keine Wartungs- oder Serviceleistungen mit dem Kauf angeboten werden. Hat Ihre Firma eine eigene IT-Abteilung, kann diese die notwendigen Pflege- und Wartungsaufgaben übernehmen.
Haben Sie keinen Wartungsvertrag oder sind die Arbeiten nicht in der Wartung inklusive, können Sie mit folgenden Kosten für einen Techniker rechnen:
Fernmelder: ab 79 €/Stunde
Informatiker (je nach Qualifikations- und Zertifizierungsstand): 90 – 150 €/Stunde
Telefonanalagen-Anbieter werden Ihnen einen Wartungsvertrag vorschlagen. Prüfen Sie, ob ein Wartungsvertrag für Sie sinnvoll ist. Im Einzelfall kann es wirtschaftlicher sein, externe Techniker oder Wartungsleistungen nur im Bedarfsfall in Anspruch zu nehmen. Klären Sie in letzterem Fall, ob auch ohne Wartungsvertrag eine entsprechend schnelle Reparatur- und Reaktionszeit seitens des Händlers zu erwarten ist. Lassen Sie sich diese Zeit zusichern und erfragen Sie die Störanfälligkeit der Anlage.
Wenn Sie sich für einen Wartungsvertrag entschieden haben, dann halten Sie die für Sie wichtigsten Leistungen und den Umfang genau fest bzw. prüfen Sie die Details des Vertrages, damit es später keine Überraschungen gibt, falls Ihnen Ihr Anbieter doch eine Rechnung präsentiert.
Einige Fragen, die für Sie relevant sein könnten: Wird Ihnen der Techniker auch außerhalb der Öffnungszeiten garantiert? Welche Reaktionszeiten werden zugesichert? Welche Extras sind kostenpflichtig? Was beinhaltet der Notdienst? Ist ein Überspannungsschaden in der Geräteversicherung abgedeckt?
BGH-Urteil zu Wartungsverträgen
Ein Urteil des BGH hat die Wirksamkeit von unkündbaren langjährigen Wartungsverträgen unter bestimmten Umständen ausgeschlossen. So war es früher üblich, Wartungsverträge über 10 Jahre aufzusetzen, ohne eine zwischenzeitliche Kündigungsmöglichkeit zu gewähren. Dass technische Geräte in dieser Zeit sehr schnell überholt sein können und durch modernere ausgetauscht werden, liegt auf der Hand. Die monatliche Rate für die alte Anlage erlischt jedoch nicht. Der BGH hat einen Fall entschieden, in dem die Raten erhöht wurden, und dies als vorzeitigen Kündigungsgrund anerkannt. Prüfen Sie demnach sowohl die Laufzeiten des Vertrags als auch die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung.
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Bevor ich mich für den Kauf entschieden habe, wollte ich eine umfassende Beratung. Immerhin ist das kein günstiges Produkt. Käuferportal und der Service wirkten sehr seriös und das waren sie dann auch. Meine Anfrage wurde schnell bearbeitet und der Berater war auch sehr nett am Telefon. Super Dienstleistung!
Roland.Bauerfeind
Quelle: doyhoo.de
Mein Mann und ich haben vor kurzem eine Anfrage bei Käuferportal gestellt. Wir waren positiv überrascht, wie schnell diese bearbeitet wurde. Wenige Tage nach der telefonischen Beratung ließen uns die Firmen Angebote zukommen. Das hat uns alles gut gefallen und war sehr hilfreich.
Stefanie_König
Quelle: qype.com